Gebührenbescheide

 

 

Gebuhrenbescheide

 

Gebührenbescheide

Im Januar werden für jedes Grundstück zwei Gebührenbescheide versandt - die Abrechnung für das vergangene Jahr sowie die Vorauszahlung für das aktuelle Jahr.

Abrechnung des vergangen Jahres

Die Festgebühr in Höhe von 23,04 Euro pro Einwohner und Jahr, die Mindestgebühr für Restabfall in Höhe von 10,89 Euro pro Einwohner und Jahr sowie die Leistungsgebühr für Bioabfall mit 11,76 Euro pro Person und Jahr, wenn
vorhanden, wurden anteilmäßig für das laufende Jahr bereits im Vorauszahlungssbescheid erhoben.

Ergibt sich aus der tatsächlichen Anzahl der Behälterleerungen am Ende des Jahres ein
Restabfallvolumen, welches über 260 Litern pro Einwohner und Jahr liegt, so wird dieses Volumen als Leistungsgebühr Restabfall im Bescheid Abrechnung entsprechend ausgewiesen und berechnet. In diesem Fall wird für die Abrechnung die Mindestgebühr für Restabfall unberücksichtigt gelassen und dafür die Leistungsgebühr Restabfall berechnet. Ergibt sich aus der Anzahl der
Behälterleerungen ein Volumen, welches kleiner oder gleich 260 Litern pro Einwohner und Jahr ist, so entspricht der Abrechnungsbescheid dem Vorauszahlungsbescheid.
Schließlich wird die Restforderung aus der Differenz der im Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Mindestgebühr und der Gebühr für die tatsächlichen Behälterleerungen sowie der bisher geleisteten Zahlungen (siehe Vorauszahlungsbescheid) ausgewiesen. Als Bestandteil des Bescheides sind die Anzahl der Entleerungen der Restabfallbehälter mit aufgeführt.

Im Abrechnungsbescheid werden außerdem alle Änderungen, wie z.B.: Änderung der Einwohneranzahl, Änderung des Fassungsvermögens des Abfallbehälters sowie das An- und Abmelden von der Bioabfallentsorgung mit berücksichtig.

 

Vorauszahlungsbescheid des aktuellen Jahres

Im Vorauszahlungsbescheid werden die Festgebühr (23,04 Euro/EW/Jahr), die Mindestgebühr für Restabfall (10,89 Euro/EW/Jahr) sowie die Leistungsgebühr für Bioabfall (11,76 Euro/EW/Jahr, wenn vorhanden) erhoben und als Vorauszahlungsbetrag angegeben. Alle uns mitgeteilten für die Abfallentsorgung maßgeblichen Änderungen werden bis zum Bescheiddatum im Vorauszahlungsbescheid mit berücksichtigt.

 

Allgemeiner Hinweis:

Die Abfallbehälter sind mittels eines Transponders codiert. Zusätzlich ist auf den Abfallbehältern eine Behälter-Nr. (kleine 6-stellige Ziffer oder im Format RA000-00xxx) angebracht. Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob diese Nummer mit den aufgeführten Behälternummern im Bescheid identisch sind.

Eine ausführliche Erläuterung mit Rechenbespiel finden sie im unteren Link