Abfallgebühren
Die Stadt Suhl erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren. Hierbei wird in 3 Kategorien unterschieden.
- private Haushalte
- Großwohnanlagen (die Großmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Liter zur Hausmüllentsorgung nutzen)
- andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe, die an der öffentlichen Entsorgung angeschlossen sind, Vereine)
Festgebühr
Die Festgebühr wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen bestimmt. Sie beträgt 23,04€ pro Einwohner im Jahr.
Berechnung: 23,04€ x Anzahl Einwohner x Anzahl Monate/12
Beispiel:
Von | Bis | Monate | Einwohner | Festgebühr |
01.01.2024 | 31.03.2024 | 3 | 5 | 28,80 € |
01.04.2024 | 31.12.2024 | 9 | 4 | 69,12 € |
GESAMT | 97,92 € |
Leistungsgebühr
Für die Berechnung der Leistungsgebühr Hausmüllentsorgung wird die Anzahl der tatsächlich geleisteten Entleerungen der Hausmüllbehälter mit dem für die jeweilige Behältergröße ausgewiesenen Gebührensatz multipliziert. Die Summe dieser Entleerungsgebühren darf allerdings nicht die Mindestentleerungsgebühr unterschreiten. Ist dies der Fall, wird als Leistungsgebühr Hausmüllentsorgung die Mindestgebühr ausgewiesen.
Mindestgebühr
Ein Teil der Leistungsgebühr für Restabfall wird vorab als Mindestgebühr erhoben, unabhängig davon, wie viele Leerungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Diese Mindestgebühr wird pro Einwohner auf der Grundlage für ein Volumen von 260 Litern pro Jahr (entspricht 5 Litern pro Woche) festgesetzt und beträgt 10,894 Euro. Auch wer weniger Volumen pro Jahr zur Entsorgung bereitstellt, muss die Mindestgebühr zahlen.
Berechnung Mindestentleerungsgebühr: 5l x 0,0419€ x Einwohner x 52 Wochen x Anzahl Monate/12
Beispiel:
Von | Bis | Monate | Einwohner | Mindestgebühr |
01.01.2024 | 31.03.2024 | 3 | 5 | 13,62 € |
01.04.2024 | 31.12.2024 | 9 | 4 | 32,68 € |
GESAMT | 46,30 € |
Leistungsgebühr Restabfall
Die Leistungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl der im Identsystem registrierten Entleerungen der Hausmüllbehältnisse und deren Fassungsvermögen. Die Leistungsgebühr Restabfall beträgt 0,0419 Euro pro Liter Restabfall., jedoch wenigstens nach dem Mindestvorhaltevolumen von 5 Litern pro Person und Woche (Siehe Berechnung Mindestgebühr oben).
Behältervolumen | Gebühr pro Leerung Restabfallbehälter |
60 Liter | 2,51 Euro |
80 Liter | 3,35 Euro |
120 Liter | 5,03 Euro |
240 Liter | 10,06 Euro |
1.100 Liter | 33,24 Euro |
Berechnung Leistungsgebühr: Entleerung x Satz/Leerung
Beispiel:
Von | Bis | Behälterart | Entleerungen | Satz/Leerung | Leistungsgebühr |
01.01.2024 | 31.12.2024 | RA-80 | 17 | 3,35 | 56,95 € |
GESAMT | 56,95 € |
Leistungsgebühr Bioabfall
Die Leistungsgebühr Bioabfall wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen bestimmt. Sie beträgt 11,76 € pro Einwohner im Jahr.
Berechnung Bioabfallgebühr: 11,76 € x Anzahl Einwohner x Anzahl Monate/12
Beispiel:
Von | Bis | Monate | Einwohner | Leistungsgebühr Bioabfall |
01.01.2024 | 31.03.2024 | 3 | 5 | 14,70 € |
01.04.2024 | 31.12.2024 | 9 | 4 | 35,28 € |
GESAMT | 49,98 € |
Leistungsgebühr Hausmüllentsorgung Großwohnanlage
Entleerungsrhythmus | Gebühr |
4-wöchige Entleerung | 726,70 € |
2-wöchige Entleerung | 1.453,40 € |
wöchentliche Entleerung | 2.906,80 € |
Entleerung 2-mal pro Woche | 5.813,60 € |
Entleerung 3-mal pro Woche | 8.720,40 €. |
Die Gebühr für die einmalige Entleerung eines 1.100-Liter Hausmüllcontainers bei kurzzeitigem Mehranfall beträgt 55,90 €.
Festgebühr
Die objektbezogene Festgebühr für andere Herkunftsbereiche beträgt als Jahresgebühr 102,00 € pro Objekt.
Leistungsgebühr Restabfall
Die Leistungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl der im Identsystem registrierten Entleerungen der Hausmüllbehältnisse und deren Fassungsvermögen. Für die Berechnung der jährlichen Mindestgebühr ist der betreffende Gebührensatz
mit dem Faktor 12 zu multiplizieren.
Behältervolumen | Gebühr pro Leerung Restabfallbehälter |
60 Liter | 2,51 Euro |
80 Liter | 3,35 Euro |
120 Liter | 5,03 Euro |
240 Liter | 10,06 Euro |
1.100 Liter | 33,24 Euro |
Beispiel:
Von | Bis | Behälterart | Entleerungen | Mindestentleerung | Satz/Leerung | Leistungsgebühr |
01.01.2024 | 31.12.2024 | RA-80 | 17 | 12 | 3,35 | 56,95 € |
01.01.2024 | 01.12.2024 | RA-60 | 8 | 12 | 2,51 | 30,12 € |
Gesamt | 87,07 |