Abfallgebühren

Die Stadt Suhl erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren. Hierbei wird in 3 Kategorien unterschieden.

  • private Haushalte
  • Großwohnanlagen (die Großmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Liter zur Hausmüllentsorgung nutzen)
  • andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe, die an der öffentlichen Entsorgung angeschlossen sind, Vereine)
Festgebühr

Die Festgebühr wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen bestimmt. Sie beträgt 23,04€ pro Einwohner im Jahr.

Berechnung: 23,04€ x Anzahl Einwohner x Anzahl Monate/12

Beispiel:

Von Bis Monate Einwohner Festgebühr
01.01.2024 31.03.2024 3 5 28,80 €
01.04.2024 31.12.2024 9 4 69,12 €
      GESAMT 97,92 €

 

 

 

 

Leistungsgebühr

Für die Berechnung der Leistungsgebühr Hausmüllentsorgung wird die Anzahl der tatsächlich geleisteten Entleerungen der Hausmüllbehälter mit dem für die jeweilige Behältergröße ausgewiesenen Gebührensatz multipliziert. Die Summe dieser Entleerungsgebühren darf allerdings nicht die Mindestentleerungsgebühr unterschreiten. Ist dies der Fall, wird als Leistungsgebühr Hausmüllentsorgung die Mindestgebühr ausgewiesen.

Mindestgebühr

Ein Teil der Leistungsgebühr für Restabfall wird vorab als Mindestgebühr erhoben, unabhängig davon, wie viele Leerungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Diese Mindestgebühr wird pro Einwohner auf der Grundlage für ein Volumen von 260 Litern pro Jahr (entspricht 5 Litern pro Woche) festgesetzt und beträgt 10,894 Euro. Auch wer weniger Volumen pro Jahr zur Entsorgung bereitstellt, muss die Mindestgebühr zahlen.

Berechnung Mindestentleerungsgebühr: 5l x 0,0419€ x Einwohner x 52 Wochen x Anzahl Monate/12

Beispiel:

Von Bis Monate Einwohner Mindestgebühr
01.01.2024 31.03.2024 3 5 13,62 €
01.04.2024 31.12.2024 9 4 32,68 €
      GESAMT 46,30 €

 

 

 

 
Leistungsgebühr Restabfall

Die Leistungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl der im Identsystem registrierten Entleerungen der Hausmüllbehältnisse und deren Fassungsvermögen. Die Leistungsgebühr Restabfall beträgt 0,0419 Euro pro Liter Restabfall., jedoch wenigstens nach dem Mindestvorhaltevolumen von 5 Litern pro Person und Woche (Siehe Berechnung Mindestgebühr oben).

Behältervolumen Gebühr pro Leerung Restabfallbehälter
60 Liter 2,51 Euro
80 Liter 3,35 Euro
120 Liter 5,03 Euro
240 Liter 10,06 Euro
1.100 Liter 33,24 Euro

 

Berechnung Leistungsgebühr: Entleerung x Satz/Leerung

Beispiel:

Von Bis Behälterart Entleerungen Satz/Leerung Leistungsgebühr
01.01.2024 31.12.2024 RA-80 17 3,35 56,95 €
  GESAMT 56,95 €

 

 

 

Leistungsgebühr Bioabfall

Die Leistungsgebühr Bioabfall wird nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen bestimmt. Sie beträgt 11,76 € pro Einwohner im Jahr.

Berechnung Bioabfallgebühr: 11,76 € x Anzahl Einwohner x Anzahl Monate/12

Beispiel:

Von Bis Monate Einwohner Leistungsgebühr Bioabfall
01.01.2024 31.03.2024 3 5 14,70 €
01.04.2024 31.12.2024 9 4 35,28 €
      GESAMT 49,98 €

 

 

 

 

 

Leistungsgebühr Hausmüllentsorgung Großwohnanlage

 

Entleerungsrhythmus Gebühr
4-wöchige Entleerung 726,70 €
2-wöchige Entleerung 1.453,40 €
wöchentliche Entleerung 2.906,80 €
Entleerung 2-mal pro Woche 5.813,60 €
Entleerung 3-mal pro Woche 8.720,40 €.

 

Die Gebühr für die einmalige Entleerung eines 1.100-Liter Hausmüllcontainers bei kurzzeitigem Mehranfall beträgt 55,90 €.

Festgebühr

Die objektbezogene Festgebühr für andere Herkunftsbereiche beträgt als Jahresgebühr 102,00 € pro Objekt.

 
Leistungsgebühr Restabfall

Die Leistungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl der im Identsystem registrierten Entleerungen der Hausmüllbehältnisse und deren Fassungsvermögen. Für die Berechnung der jährlichen Mindestgebühr ist der betreffende Gebührensatz
mit dem Faktor 12 zu multiplizieren.

Behältervolumen Gebühr pro Leerung Restabfallbehälter
60 Liter 2,51 Euro
80 Liter 3,35 Euro
120 Liter 5,03 Euro
240 Liter 10,06 Euro
1.100 Liter 33,24 Euro

 

Beispiel:

Von Bis Behälterart Entleerungen Mindestentleerung Satz/Leerung Leistungsgebühr
01.01.2024 31.12.2024 RA-80 17 12 3,35 56,95 €
01.01.2024 01.12.2024 RA-60 8 12 2,51 30,12 €
    Gesamt 87,07