An- Um- und Änderungsmeldung

Gemäß der Abfallsatzung sind sämtliche für die Abfallentsorgung maßgeblichen Änderungen der Abfallwirtschaft Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen bekannt zu geben. Dazu gehören:

  • Umzug / Abmeldung
  • Neubezug eines Wohnhauses / Neuanmeldung
  • Eigentümerwechsel
  • Änderung der Anzahl der auf den Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Geburt, Sterbefall) / Änderung
  • wesentliche Änderungen der Art und Menge der anfallenden Abfälle / Änderung
  • und grundlegende Nutzungsänderungen von Grundstücken (z.B. Anmeldung eines Gewerbes)

Bitte nutzen Sie hierfür unser Meldeformular Müllgefäße: