An- Um- und Änderungsmeldung
Gemäß der Abfallsatzung sind sämtliche für die Abfallentsorgung maßgeblichen Änderungen der Abfallwirtschaft Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen bekannt zu geben. Dazu gehören:
- Umzug / Abmeldung
- Neubezug eines Wohnhauses / Neuanmeldung
- Eigentümerwechsel
- Änderung der Anzahl der auf den Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (Geburt, Sterbefall) / Änderung
- wesentliche Änderungen der Art und Menge der anfallenden Abfälle / Änderung
- und grundlegende Nutzungsänderungen von Grundstücken (z.B. Anmeldung eines Gewerbes)
Bitte nutzen Sie hierfür unser Meldeformular Müllgefäße: