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Gehölzschnitt und andere Gartenabfälle


Die Abgabe von Gehölzschnitt und anderen Pflanzenabfällen ist ganzjährig gegen eine Gebühr in Höhe von 6,- €/m³ (bei kleineren Mengen entsprechend anteilig) oder 1,00 €/Sack auf dem Recyclinghof des Eigenbetriebs möglich.
Das Verbrennen von Gehölzschnitt und anderen Gartenabfällen ist mit Ausnahme
bei speziellen Pflanzenkrankheiten im Stadtgebiet Suhl nicht zulässig.
 

 

Bei auftretenden Pflanzenkrankheiten wenden Sie sich bitte zwecks Anzeige und Einholung einer Verbrennungsgenehmigung an das Ordnungsamt der Stadt Suhl, 74 29 17. Meldepflichtige Pflanzenkrankheiten sind beim zuständigen Landwirtschaftsamt Hildburghausen 03685-780152 bzw. 780153 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzuzeigen.