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Hausmüllentsorgung

 

In die Hausmülltonne dürfen ausschließlich nicht verwertbare Abfälle eingeworfen werden, wie z.B.:

  • Kehricht, Inhalt von Staubsaugerbeuteln
  • Asche, Ruß, Zigarettenreste
  • Hygieneartikel, benutzte Taschentücher
  • Babywindeln
  • Porzellan- und Keramikabfälle
  • Leder-, Gummi- und Schaumstoffabfälle
  • verschmutztes Papier, abgelöste Tapeten
  • Transparent-, Öl- und Faxpapier
  • Musik- und Videokassetten, CDs
  • Gebrauchsgüter aus Glas, Kunststoff (Kaffee- und Teekannen, Teegläser, Glühbirnen, Spielzeug, Pflanztöpfe)

 

Gemäß der geltenden Abfallsatzung kann die Entleerung verweigert werden, wenn Hausmüllbehälter

  • mit Sonderabfällen oder Wertstoffen verfüllt sind
  • überfüllt sind
  • deren Inhalt zusätzlich verdichtet worden ist oder
  • nicht mit einem Transponder ausgestattet sind.

 

Fällt zeitweilig mehr Hausmüll an als das verfügbare Abfallbehältnis fassen kann, können als Ergänzungsgefäß amtlich gekennzeichnete Müllsäcke genutzt werden. Die Müllsäcke sind im Neuen Rathaus, Abteilung Abfallwirtschaft des Eigenbetriebs, den Verwaltungsstellen der Ortsteile oder auf dem Recyclinghof gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr in Höhe von 4,10 € je Stück zu erwerben.

 

zur Abfallsatzung

zur Abfallentsorgungsgebührensatzung

zum Abfallentsorgungsgebühren SEPA-Lastschriftmandat

zum Meldeformular zur An-, Ab- oder Ummeldung von Müllgefäßen am Grundstück

zum Formular Rückkauf Hausmüllbehälter